Klasse AM
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
---|---|---|
Ohne Vorbesitz einer Klasse | 12 | 2 |
Mit Vorbesitz einer Klasse | 6 | 2 |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Ohne Vorbesitz einer Klasse | 12 | 2 |
Mit Vorbesitz einer Klasse | 6 | 2 |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Ohne Vorbesitz einer Klasse | 12 | 4 |
Mit Vorbesitz einer Klasse | 6 | 4 |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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5 Fahrstunden | 4 Fahrstunden | 3 Fahrstunden |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Ohne Vorbesitz einer Klasse | 12 | 4 |
Mit Vorbesitz einer Klasse | 6 | 4 |
Vorbesitz A1 mindestens 2 Jahre | Theorieausbildung nicht vorgeschrieben |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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Ohne Vorbesitz der Klasse A1 | 5 Fahrstunden | 4 Fahrstunden | 3 Fahrstunden |
Erweiterung von A1 nach A2, Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre | 3 Fahrstunden | 2 Fahrstunden | 1 Fahrstunde |
Erweiterung von A1 nach A2, bei Vorbesitz von A1 seit mindestens 2 Jahren | Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass er über die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Deshalb muss der Fahrlehrer mit dem Bewerber vor der Prüfung nicht nur in der Ortschaft, sondern auch auf der Autobahn und auf der Landstraße fahren! |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Ohne Vorbesitz einer Klasse | 12 | 4 |
Mit Vorbesitz einer Klasse | 6 | 4 |
Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre | Theorieausbildung nicht vorgeschrieben |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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Ohne Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 | 5 Fahrstunden | 4 Fahrstunden | 3 Fahrstunden |
Erweiterung von A1 oder A2 nach A, Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre | 3 Fahrstunden | 2 Fahrstunden | 1 Fahrstunde |
Erweiterung von A2 nach A bei Vorbesitz von A2 seit mindestens 2 Jahren | Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass er über die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Deshalb muss der Fahrlehrer mit dem Bewerber vor der Prüfung nicht nur in der Ortschaft, sondern auch auf der Autobahn und auf der Landstraße fahren! |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Ohne Vorbesitz einer Klasse | 12 | 2 |
Mit Vorbesitz einer Klasse | 6 | 2 |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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5 Fahrstunden | 4 Fahrstunden | 3 Fahrstunden |
Theorieunterricht | Praktischer Übungsstoff | Fahrpraktische Übungen |
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2,5 Std. (150Min.) | 3,5 Fahrstunden | 1 Std. (60 Min.) |
Teilnahme am Theorieunterricht der Klasse B | Die Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als acht Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss. Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden. | Auf die fahrpraktischen Übungen entfällt auf jeden Teilnehmer mindestens eine Stunde. Dabei sind auf öffentlichen Straßen festgelegte unter Beweis zu stellen. Etwa die Hälfte Fahrzeit der fahrpraktischen Übungen soll für Fahrstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder Kraftfahrstraßen, verwendet werden. |
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden. |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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5 Fahrstunden | 4 Fahrstunden | 3 Fahrstunden |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Vorbesitz Klasse B erforderlich | Die Ausbildung in der Klasse B schließt die Ausbildung in der Klasse BE ein |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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5 Fahrstunden | 1 Fahrstunde | 1 Fahrstunde |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Vorbesitz Klasse B erforderlich | 6 | 6 |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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Erweiterung von B auf C1 | 3 Fahrstunden | 1 Fahrstunde | 1 Fahrstunde |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Vorbesitz Klasse B erforderlich | Die Ausbildung in der Klasse C1 schließt die Ausbildung in der Klasse C1E ein |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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Erweiterung von B auf C1 | 3 Fahrstunden | 1 Fahrstunde | 1 Fahrstunde |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten C1 und C1E in einem Ausbildungsgang | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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Solo | 1 Fahrstunde | 1 Fahrstunde | 0 |
Zug | 3 Fahrstunden | 1 Fahrstunde | 2 Fahrstunden |
Gesamt | 4 Fahrstunden | 2 Fahrstunden | 2 Fahrstunden |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Vorbesitz Klasse B erforderlich | 6 | 10 |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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Erweiterung von B auf C | 5 Fahrstunden | 2 Fahrstunden | 3 Fahrstunden |
Erweiterung von C1 auf C | 3 Fahrstunden | 1 Fahrstunde | 1 Fahrstunde |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Vorbesitz Klasse C erforderlich | 5 |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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Erweiterung von C auf CE | 5 Fahrstunden | 2 Fahrstunden | 3 Fahrstunden |
Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten C und CE in einem Ausbildungsgang | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
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Solo | 3 Fahrstunden | 1 Fahrstunde | 0 |
Zug | 5 Fahrstunden | 2 Fahrstunden | 3 Fahrstunden |
Gesamt | 8 Fahrstunden | 3 Fahrstunden | 3 Fahrstunden |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Ohne Vorbesitz einer Klasse | 12 | 2 |
Mit Vorbesitz einer Klasse | 6 | 6 |
Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
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Ohne Vorbesitz einer Klasse | 12 | 2 |
Mit Vorbesitz einer Klasse | 6 | 2 |