Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

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MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • eermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

Mindestalter: 16 Jahre

Benötigter Vorbesitz: keiner

Einschluss der Führerscheinklassen: keine

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Benötigter Vorbesitz: keiner

Einschluss der Führerscheinklassen: AM

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Benötigter Vorbesitz: keiner

Einschluss der Führerscheinklassen: A1 und AM

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Leistung von mehr als 15 kW und
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 24 Jahre (bei direktem Zugang)
21 Jahre (für diese dreirädrigen Kraftfahrzeuge)
20 Jahre (bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Benötigter Vorbesitz: keiner

Einschluss der Führerscheinklassen: A2, A1 und AM

B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A):

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (beim begleiteten Fahren: 17 Jahre)

Benötigter Vorbesitz: keiner

Einschluss der Führerscheinklassen: AM und L

B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

Mindestalter: 18 Jahre (beim begleiteten Fahren: 17 Jahre)

Benötigter Vorbesitz: Klasse B

Einschluss der Führerscheinklassen: keine

BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (beim begleiteten Fahren: 17 Jahre)

Benötigter Vorbesitz: Klasse B

Einschluss der Führerscheinklassen: keine

C1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (beim begleiteten Fahren: 17 Jahre)

Benötigter Vorbesitz: Klasse B

Einschluss der Führerscheinklassen: keine

Befristung: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.

C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Benötigter Vorbesitz: Klasse C1

Einschluss der Führerscheinklassen: BE sowie D1E (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.)

Befristung: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.

C

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (bei Ausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder bei Erwerb der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)

Benötigter Vorbesitz: Klasse B

Einschluss der Führerscheinklassen: C1

Befristung: Befristet auf 5 Jahre, danach für jeweils 5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.

CE

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (bei Ausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder bei Erwerb der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)

Benötigter Vorbesitz: Klasse C

Einschluss der Führerscheinklassen: BE, C1E und T sowie D1E (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.) und DE (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.)

Befristung: Befristet wie C

T

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)

Benötigter Vorbesitz: Keiner

Einschluss der Führerscheinklassen: keine

L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre

Benötigter Vorbesitz: Keiner

Einschluss der Führerscheinklassen: keine

Sportboot

"See" & "Binnen"

Gabelstapler

Gabelstapler und Fluhrförderung

Öko Seminar

Wirtschaftlich-fahren-Kraftstoffsparen