Führerscheinklassen
Führerscheinklassen
Hier findest Du alle Führerscheinklassen und Seminare, die wir anbieten.
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MOFA
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- eermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
Mindestalter: 16 Jahre
Benötigter Vorbesitz: keiner
Einschluss der Führerscheinklassen: keine
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Benötigter Vorbesitz: keiner
Einschluss der Führerscheinklassen: AM
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Benötigter Vorbesitz: keiner
Einschluss der Führerscheinklassen: A1 und AM
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung von mehr als 15 kW und
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre (bei direktem Zugang)
21 Jahre (für diese dreirädrigen Kraftfahrzeuge)
20 Jahre (bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Benötigter Vorbesitz: keiner
Einschluss der Führerscheinklassen: A2, A1 und AM
B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A):
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
- auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (beim begleiteten Fahren: 17 Jahre)
Benötigter Vorbesitz: keiner
Einschluss der Führerscheinklassen: AM und L
B96
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
Mindestalter: 18 Jahre (beim begleiteten Fahren: 17 Jahre)
Benötigter Vorbesitz: Klasse B
Einschluss der Führerscheinklassen: keine
BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (beim begleiteten Fahren: 17 Jahre)
Benötigter Vorbesitz: Klasse B
Einschluss der Führerscheinklassen: keine
C1
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (beim begleiteten Fahren: 17 Jahre)
Benötigter Vorbesitz: Klasse B
Einschluss der Führerscheinklassen: keine
Befristung: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.
C1E
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
- Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Benötigter Vorbesitz: Klasse C1
Einschluss der Führerscheinklassen: BE sowie D1E (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.)
Befristung: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.
C
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (bei Ausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder bei Erwerb der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
Benötigter Vorbesitz: Klasse B
Einschluss der Führerscheinklassen: C1
Befristung: Befristet auf 5 Jahre, danach für jeweils 5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.
CE
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (bei Ausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder bei Erwerb der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
Benötigter Vorbesitz: Klasse C
Einschluss der Führerscheinklassen: BE, C1E und T sowie D1E (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.) und DE (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.)
Befristung: Befristet wie C
T
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Benötigter Vorbesitz: Keiner
Einschluss der Führerscheinklassen: keine
L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre
Benötigter Vorbesitz: Keiner
Einschluss der Führerscheinklassen: keine
Sportboot
"See" & "Binnen"
Gabelstapler
Gabelstapler und Fluhrförderung
Öko Seminar
Wirtschaftlich-fahren-Kraftstoffsparen