Begleitetes Fahren mit 17
Beim "begleiteten Fahren" können schon die 17-Jährigen Fahranfänger bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen – wenn sie einen erfahrenen Begleiter im Auto haben.
Beim "begleiteten Fahren" können schon die 17-Jährigen Fahranfänger bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen – wenn sie einen erfahrenen Begleiter im Auto haben.
Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder werden, der
Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5-Promille-Grenze. Zu den Begleitauflagen gehört zudem, dass er nicht unter Drogeneinfluss stehen darf. Verantwortlich dafür, dass diese Auflagen eingehalten werden, ist der Fahranfänger selbst. Am häufigsten begleitet ein Elternteil die Jugendlichen. Auch Großeltern, Nachbarn oder Arbeitskollegen können Begleiter sein. Voraussetzung ist, dass sie in der Prüfungsbescheinigung des jungen Fahrers eingetragen werden und die Eltern einverstanden sind. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht begrenzt.
Quelle www.bf17.de